• Topimage Siegel
  • Topimage Akten
  • Topimage Siegel Streichholz
  • Topimage Aktenordner
  • Topimage Eingang

Betreuungsverfügung

Eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären kann dann sinnvoll sein, wenn Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht erteilen, sondern das Handeln anderer von staatlichen Stellen überwachen lassen wollen.

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von Ihnen geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung -in vermögensmäßiger und / oder persönlicher Hinsicht- für Ihre Person erforderlich wäre.

Das Gericht ist grundsätzlich an die von Ihnen benannte Person gebunden und wird diese zu Ihrem Betreuer ernennen.

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
Telefax: 0 56 02 - 92 30 899
eMail: Info@RA-Wiehage.de

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Telefonzeit sind abweichend, Besprechungstermine bitte nur nach Terminvereinbarung