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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen in Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Versorgung und damit zusammenhängende Behandlungsmaßnahmen. Zum Teil wird Sie auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament handelt.

Hinsichtlich folgender Maßnahmen können Sie darin Ihre Wünsche zu Ihrer Rettung, Behandlung oder Pflege zum Ausdruck bringen:

  • Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen
  • Organtransplantation von fremden Organen
  • Besuchsrecht für Ihre Angehörigen
  • Benennung einer Vertrauensperson, mit der das Sie behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss

Insoweit kann eine Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht ergänzen.

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
Telefax: 0 56 02 - 92 30 899
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